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Im Herzen NRWs – Austausch- und Informationsveranstaltung des Fischereiverbandes NRW zog über 90 Gäste ins Haus der Technik (Essen)


Am 22. November durfte der Fischereiverband NRW e.V. (FV NRW) viele Vertreterinnen und Vertreter der Fischereiverwaltung sowie zahlreiche ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und -träger der nordrhein-westfälischen Fischerei auf seiner Austausch- und Informationsveranstaltung im modernen Congress Center, dem Haus der Technik e.V., in Essen begrüßen.


Unser Geschäftsführer, Dr. Michael Möhlenkamp, begrüßte die rund 90 erschienenen Gäste recht herzlich in NRWs zentral liegender Großstadt.


Christian Kaspers, Mitarbeiter im Digitalisierungsprojekt des FV NRW, moderierte die Austausch- und Informationsveranstaltung und machte mit seinem Vortrag über die Digitalisierungsvorhaben im Fischereiverwaltungsapparat den inhaltlichen Auftakt. Der Fischereireferent des Landes NRW, Dr. Peter Beeck, musste krankheitsbedingt als Referent kurzfristig absagen.


Der Vorsitzende des RhFV-Verbandsgerichtes und stellvertretende Vorsitzende der Fischereigenossenschaft Mittlere Wupper, Elmar Weber, referierte im Anschluss über Rechtliches zum Fischereipachtvertrag und stand den Gästen mit seiner juristischen Expertise mit Rede und Antwort zur Seite, bevor es bei einem schmackhaften und abwechslungsreichen Pasta-Buffet in die Pause ging.


Gegen 13 Uhr ging es weiter mit dem Vortragsprogramm.
Dr. Möhlenkamp setzte in seiner Präsentation den Fokus auf die inhaltliche Ausgestaltung von Fischereipachtverträgen. Insbesondere die Limitierung von Fischereierlaubnisverträgen im Fischereipachtvertrag auf Grundlage des erwartbaren Ertrages und einer durchschnittlichen Fangmenge stellt Angelvereine häufig vor Probleme. Die Limitierung von Erlaubnisscheinen soll in der Theorie eine Überfischung und einen nicht fachgerechten Fischbesatz präventiv verhindern. Dabei wird der mögliche Ertrag i. d. R. geschätzt und ein zu hoher mittlerer jährlicher Fang zu Grunde gelegt. Es wird auch übersehen, dass weniger als 20 Prozent der Erlaubnisscheininhaber regelmäßig die Fischerei an dem jeweiligen Gewässer ausüben. Die Limitierung von Erlaubnisscheinen in Pachtverträgen ist nach dem LFischG eine Kann-Vorschrift und die Verwaltung sollte hiervon nur in begründeten Ausnahmefällen und nach einer ausführlichen Beratung Gebrauch machen.


Im Anschluss referierte der Beauftragte des Fischereiverbandes zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Dr. Olaf Niepagenkemper, über die Bedeutung der Fischereiberater in wasserrechtlichen Verfahren (v. a. Funktionsüberwachung von Fischwegen an Wasserkraftanlagen).


Das große Themenfeld der Fischereiaufsicht eröffnete der Fischereidezernent der Bezirksregierung Düsseldorf, Christoph Gurny, mit dem Blick auf grundsätzliche Rechts- und Handlungsgrundlagen. Sebastian Schäfer, Fischereidezernent der Bezirksregierung Köln, referierte anschließend sowohl über strategische Handlungsempfehlungen bei Fischwilderei als auch über die Vorgehensweise bei Kontrollvorgängen an kommerziellen Angelteichanlagen.


Dr. Stefan Staas, Geschäftsführer der Rheinfischereigenossenschaft im Land NRW, setzte den Schlusspunkt, indem er über die neusten Entwicklungen und Kontrollkampagnen am meist beangelten Gewässer des Landes, dem Rhein, berichtete.


Ein großer Dank gebührt allen Referenten sowie den anwesenden Gästen, die mit ihren Fragen und Anregungen das Veranstaltungsformat mit Leben füllten.